Zitat von mcpilotZur Messe in Leuna wurde ich gefragt, ob die Wechselbrücken Lkw auf die Rola von Busch/Lorenz passen. Prinzipiell wäre es möglich, aber der Lkw nutzt die Länge des Rola Modells sehr grenzwertig aus, d.h. der Lkw steht mit komplettem Fahrgestell + Anhänger unbeladen grad so auf dem Waggon, die Wechselbrücke auf dem Anhänger steht nach hinten etwas über, die Lorenz Brücke minimal mehr als die Tillig Brücke.
Hallo mcpilot,
...wer verlädt bitte Wechselbrücken mit dem gesamten LKW auf die RoLa? Dadurch das LKW mit Wechselaufbauten länger sind, ist es nicht erlaubt.
Die Wechselbrücken sind dafür konstruiert und konzipiert vom LKW (Transporteinheit) direkt auf die Bahn / Bahnwaggon (Transporteinheit) verladen zu werden, das nennt man unbegleiteten Kombiverkehr (analog Containerverkehr)
Zitat von mcpilotDaraufhin habe ich meine Konstruktion des Anhängers bzw. der Kupplung überprüft und auch die Gesamtlänge des Lkw Modells nachgemessen. Beide Versionen, sind beladen, im Modell fast exakt 15,6cm lang, das entspricht der maximalen Länge von 18,75m im Original.
Laut § 32 StVZO sind die Längen von Anhängerfahrzeugen / -zügen, Sattelkraftfahrzeugen / - zügen vorgegeben
Auszug hier --> §32 StVZO
das heißt:
Zitat Anfang:
(4) Bei Fahrzeugkombinationen einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Länge, unter Beachtung der Vorschriften in Absatz 3 Nummer 1, folgende Maße nicht überschreiten:
1. bei Sattelkraftfahrzeugen (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger) und Fahrzeugkombinationen (Zügen) nach Art eines Sattelkraftfahrzeugs
– ausgenommen Sattelkraftfahrzeugen nach Nummer 2 – 15,50 m,
2. bei Sattelkraftfahrzeugen (Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger), wenn die höchstzulässigen Teillängen des Sattelanhängers
a) Achse Zugsattelzapfen bis zur hinteren Begrenzung 12,00 m und
b) vorderer Überhangradius 2,04 m
nicht überschritten werden, 16,50 m,
3. bei Zügen, ausgenommen Züge nach Nummer 4:
a) Kraftfahrzeuge außer Zugmaschinen mit Anhängern 18,00 m,
b) Zugmaschinen mit Anhängern 18,75 m,
4. bei Zügen, die aus einem Lastkraftwagen und einem Anhänger zur Güterbeförderung bestehen, 18,75 m.
Dabei dürfen die höchstzulässigen Teillängen folgende Maße nicht überschreiten:
a) größter Abstand zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus des Lastkraftwagens und dem hintersten äußeren Punkt der Ladefläche des Anhängers der Fahrzeugkombination, abzüglich des Abstands zwischen der hinteren Begrenzung des Kraftfahrzeugs und der vorderen Begrenzung des Anhängers 15,65 m
und
b) größter Abstand zwischen dem vordersten äußeren Punkt der Ladefläche hinter dem Führerhaus des Lastkraftwagens und dem hintersten äußeren Punkt der Ladefläche des Anhängers der Fahrzeugkombination 16,40 m.
Bei Fahrzeugen mit Aufbau – bei Lastkraftwagen jedoch ohne Führerhaus – gelten die Teillängen einschließlich Aufbau.
Zitat Ende.
Laut § 32 StVZO sind Wechselbrücken- und Containerfahrzeuge also Fahrzeugkombinationen einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und keine Züge bestehend aus Lastkraftwagen und einem Anhänger zur Güterbeförderung mit fest montierten Ladungsaufbau / Ladeeinheit, sondern nur Aufnahmen für austauschbare Ladungsträger / Ladeeinheiten.
Zitat von mcpilotDurch eine kürzere Anhängerkupplung würde man den Lkw in der Gesamtlänge auf den Waggon bekommen.
Wäre ein Kompromiss, sofern man unbedingt Wechselbrückenfahrzeuge verladen will, wobei in der Praxis verstellbare oder einschiebbare Deichseln verbaut werden um die zulässigen Gesamtlängen einzuhalten. Fahrzeuge für Wechselaufbauten dürfen in Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger beladen mit Wechselbehältern nicht verladen werden.
Zitat von mcpilotWenn man die Rola mit den Brückenzügen beladen will, sollte zwischen 2 Zügen maximal je 1 Sattelzug oder ähnlich kurzer Lkw platziert werden und auf die Beladung der Endwagen sollte verzichtet werden, wenn man die Faherhausseite nicht zum Ende des Waggons stellt.
Beim Vorbild wird so bei langen Anhängerzügen im Wechsel mit Sattelzügen verladen, auch werden Mittelwagen frei gelassen, wobei Deine LKW, wie auf Deinen Bildern zu sehen, eh ein Problem auf dem RoLa Wagen haben, da die Wanne an den Wagenenden (entgegen dem Original) zu flach wird und somit die LKW zu hoch herausragen...
Zitat von mcpilotBevor ich den Beitrag fertig gestellt habe, hatte ich meine anderen Hängerzug Konstruktionen zusammengesucht und auch nachgemessen bzw. auf die Rola verladen: Die Mineralöl Lkw Züge , Abrollcontainer Zug und Holztransportzug sind alle minimal kürzer als die Wechselbrücken und passen etwas besser auf die Rola.
Ist ja logisch, da diese Fahrzeuge einen sogenannten Festaufbau haben, der wiederum in der Länge festgeschrieben ist, beim Wechselaufbau ist durch die längeren Brücken etc. auch die Zuglänge verändert.